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Öffentliches Beschaffungsrecht
Mancini Legal berät und vertritt öffentliche Auftraggeber und Vergabestellen sowie Anbieterinnen und Anbieter im öffentlichen Beschaffungsrecht.
Hauptsächlich unterstützt Mancini Legal Vergabestellen bei der Ausarbeitung rechtskonformer und bedarfsorientierter Ausschreibungsunterlagen, dem Verfassen von Vergabeentscheiden und Verfügungen, und vertritt ihre Ansprüche in Beschwerdeverfahren. Daneben berät und vertritt Mancini Legal Anbieterinnen bei Prozessen gegen rechtswidrige Ausschreibungen, Verfahrensausschlüsse oder Zuschlagsentscheide.
Die Tätigkeitsgebiete umfassen insbesondere:
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Beschaffungsberatung: Unterstützung bei Ausschreibungen, Verfahrenswahl, Angebotsgestaltung und rechtlichen Risikoabklärungen.
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Beratung im Vergabeverfahren: Prüfung von Eignungskriterien, Zuschlagskriterien, Angebotsbewertungen und der Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz.
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Beschwerdeverfahren für Anbieterinnen und Anbieter: Prüfung und Anfechtung von Ausschreibungen, Zuschlagsentscheiden, Verfahrensausschlüssen und Verfahrensabbrüchen sowie Vertretung bei der Durchsetzung von Anbieterrechten.
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Weiterbildungen: Praxisorientierte Schulungen zum öffentlichen Beschaffungsrecht für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.
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